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Einsparungen möglich

Der Verlag Springer Medizin veröffentlichte den Arzneiverordnungs-Report 2011, der jährlich erscheint. In ihm werden seit 1985 die Entwicklungen der vertragsärztlichen Arzneiverordnungen analysiert. Der diesjährige Report basiert auf 791 Millionen Verordnungen für Patienten der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), die 2010 von 140.303 Vertragsärzten ausgestellt wurden. Neben einer Übersicht über die Arzneimittelausgaben beschreibt der Report die neuen Arzneimittel, bewertet ihren therapeutischen Nutzen und gibt Empfehlungen zur Anwendung. Erstmals werden in diesem Jahr Arzneimittel für seltene Krankheiten (Orphan-Arzneimittel) vorgestellt. Gegenüber dem Jahr 2009 ist ein erneuter Anstieg bei den Arzneimittelausgaben der GKV zu verzeichnen, wenn auch nicht so stark wie in den Vorjahren. Professor Dr. med. Ulrich Schwabe, Pharmakologisches Institut der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg und Herausgeber des Arzneiverordnungs-Reports, berichtete, dass patentgeschützte Arzneimittel auf hohem Preisniveau verharren. Das bestätigte ein Vergleich mit britischen Arzneimitteln, nachdem im letzten Jahr die Preise mit Schweden verglichen wurden. Dagegen konnten die Kosten für Generika erfolgreich gesenkt werden; sie sind jedoch trotz sichtbarer Preissenkungen immer noch erheblich teurer als bei unseren europäischen Nachbarn. Dr. rer. soc. Dieter Paffrath, stellvertretender Vorstandsvorsitzender Vorstand AOK Nordwest und Herausgeber des Arzneiverordnungs-Reports 2011, erklärte: „Der Arzneiverordnungs-Report 2011 verdeutlichte, dass immer noch hohe Einsparpotenziale im deutschen Arzneimittelmarkt vorhanden sind. Ohne Einbußen in der Versorgungsqualität könnten knapp 4,7 Mrd. Euro eingespart werden, wenn konsequent preiswerte Generika verordnet sowie auf teure patentgeschützte Analogpräparate und Arzneimittel mit umstrittener Wirksamkeit verzichtet würde. Auf Arzneien mit umstrittener Wirksamkeit entfallen lediglich 0,6 Mrd. Euro, jedoch könnte die Versorgung bei Analogpräparaten um 2,5 Mrd. Euro preiswerter erbracht werden. Diese Berechnungen stützen sich auf deutsche Preise“. Nach dem Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz (AMNOG) müssen seit Jahresbeginn neue Arzneimittel einer schnellen Nutzenbewertung unterzogen werden. Ohne Zusatznutzen sollen sie dann einer Festbetragsgruppe zugeordnet werden. Für Medikamente mit erwiesenem Zusatznutzen sollen die Erstattungspreise zwischen Herstellern und GKV-Spitzenverband verhandelt werden. „Ein Blick in den Arzneiverordnungs-Report zeigt, wo die Ausgaben seit Jahren besonders stark steigen: Bei den patentgeschützten Arzneimitteln. Hier geben wir Jahr für Jahr deutlich mehr Geld aus. Dabei steigen die Ausgaben keineswegs, weil die Menschen kränker werden und die Ärzte deshalb mehr Verordnungen ausstellen“, führte Jürgen Graalmann, stellvertretender Vorsitzender des Geschäftsführenden Vorstandes des AOK-Bundesverbandes, aus. Er sagte weiter: „ Der Grund steigender Gesamtausgaben sind vielmehr höhere Preise, insbesondere bei den neu eingeführten Arzneimitteln. Gleichzeitig wissen wir häufig nicht, ob diese neuen, teueren Arzneimittel für die Patienten überhaupt einen Zusatznutzen haben.  Mit der schnellen Nutzenbewertung von Arzneimitteln werden wir zukünftig frühzeitig wissenschaftlich fundierte Erkenntnisse darüber haben, ob ein neues Arzneimittel wirklich innovativ und besser ist als bereits bekannte Therapien. Dann ist ein höherer Preis auch gerechtfertigt“. Dr. Leonhard Hansen, Mitglied des Schiedsamtes AMNOG, erläuterte, dass mit dem AMNOG dem Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) ein Instrument an die Hand gegeben wurde, effektive Schritte zur Preissenkung patentgeschützter Arzneimittel einzuleiten. Erste Auswertungen belegen, dass bei den zehn umsatzstärksten Präparaten 1 Mrd. Euro einzusparen ist und mehr als 4 Mrd. Euro im deutschen Patentmarkt, auch unter der Annahme eines zu 100 Prozent positiven Nutzens. Der drohende Ärztemangel wegen fehlenden Nachwuchses würde auch Ängsten wegen ruinöser Regresse und überbordender Wirtschaftlichkeitsprüfungen angelastet. Dazu merkte Dr. Hansen an: „Das Regressrisiko und das entsprechende Drohpotenzial wird definitiv überschätzt. Kein Arzt, der seine Patienten adäquat versorgt, muss Angst vor Wirtschaftlichkeitsprüfungen haben; auch nicht bei der angemessenen Versorgung so genannter teurer Patienten“.  

Ein Beitrag für ReiseTravel von Edelgard Richter / Dela Press

Edelgard Richter Springer Verlag 

Edelgard Richter berichtet aktuell zum Thema: Berlin & Brandenburg intern

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