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Krankenhausapotheker in Berlin
Im Mai 2011 fand im Maritim Hotel Berlin der 36. Wissenschaftliche Kongress des Bundesverbandes Deutscher Krankenhausapotheker (ADKA) e.V. mit rund 800 Besuchern statt. Zugleich konnte der Verband sein 100jähriges Jubiläum feiern. Die Idee zur Gründung eines Berufverbandes hatte Rudolf Rapp vom Krankenhaus „Links der Isar“ in München bereits 1911. Seit ihrer Gründung prägt die „Vereinigung der Leiter der Anstaltsapotheken für das Dt. Reich“ die Entwicklung der Krankenhauspharmazie in Deutschland. „Wegen der kleinen Zahl von Krankenhausapotheken und Krankenhausapothekern in Deutschland musste der Verband immer auf Klasse statt auf Masse setzen. Vor allem auch deshalb war und ist der Organisationsgrad der Krankenhausapotheker in der ADKA außerordentlich hoch“, erklärte die AKDA-Präsidentin Professor Dr. Irene Krämer. Derzeit vertritt der Verband 1.505 Mitglieder, die in 413 Krankenhausapotheken von zirka 2.100 Krankenhäusern tätig sind; allerdings versorgen sie auch weitere Krankenhäuser. Auf 100 Betten kommen in Deutschland 0,3 Apotheker, weshalb eine flächendeckende Versorgung der Krankenhäuser nicht möglich ist. Im europäischen Vergleich gibt es durchschnittlich für 100 Betten einen Krankenhausapotheker. Dr. Torsten Hoppe-Tichy, 1. Vizepräsident des Bundesverbandes der Deutschen Krankenhausapotheker, fordert deshalb, die Flächendeckung in Deutschland sicher zu stellen. Aufgrund fehlender Krankenhausapotheker in den Kliniken kann beispielsweise nicht bei jedem Patienten eine Arzneimittelanamnese durchgeführt werden. Das birgt die Gefahr, dass die Arzneimitteltherapiesicherheit bei diesen Patienten nicht gewährleistet ist. „Ein Krankenhausapotheker kann aus dem Stegreif darlegen, welche Arzneimittel miteinander interagieren und sich in ihrer Wirkung aufheben. Das können die anderen Mitglieder im therapeutischen Team des Krankenhauses so meist nicht“, erläuterte Dr. Hoppe-Tichy. Wichtig sei, dass der richtige Patient das richtige Medikament zum richtigen Zeitpunkt in der richtigen Dosierung bekommt. Es ist also eine gesetzliche Reglung anzustreben, wonach ein klinisch-pharmazeutischer Apotheker in einem Krankenhausteam tätig sein muss. Dies wäre auch ein Qualitätsindikator für das Krankenhaus.
Ein Beitrag für ReiseTravel von Edelgard Richter / Dela Press.
Edelgard Richter berichtet aktuell zum Thema: Berlin & Brandenburg intern
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