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Hochwasser - Schaden - Versicherung

Nach Sachsen rollt die Hochwasserwelle an Spree und Neiße nun auf Brandenburg zu: An der Lausitzer Neiße gilt bereits die höchste Alarmstufe 4. Bei Schäden durch Hochwasser werden viele der Betroffenen jedoch kein Geld von Versicherungen erhalten. test.de sagt, für welche Hochwasser­schäden Ersatz von der Versicherung möglich ist und gibt Tipps für Betroffene.

Gebäude: Schutz bietet neben den alten DDR-Policen der Elementarschaden­zusatz zu Hausrat- und Gebäudeversicherungen. Doch dieser ist für Häuser in Hochwasserregionen kaum zu bekommen. Überschwemmungsschäden am Haus müssen die Eigentümer in der Regel selbst bezahlen. Die Wohngebäudeversicherung übernimmt im Normalfall nur Schäden durch Brand, Blitzschlag und Explosion, Sturm und Hagel sowie Leitungswasser. In zwei Fällen erhalten Versicherte ihren Schaden aber doch ersetzt:

+Elementarschadenversicherung. Sie haben zusätzlich eine so genannte erweiterte Elementarschadenversicherung abgeschlossen. Rund die Hälfte der Wohngebäudeversicherer hat sie im Angebot. Die Elementarschadenversicherung kann nur zusätzlich zu einer Wohngebäudeversicherung abgeschlossen werden und ist nur als Paket mit Schutz gegen Erdbeben, -senkung oder -rutsch sowie Schneedruck und Lawinen und eben Überschwemmung zu haben. Versicherte müssen meist 10 Prozent des Schadens selbst tragen. Der Schutz gegen Elementarschäden kostet für ein durchschnittliches Einfamilienhaus je nach Lage und Versicherungsgesellschaft etwa zwischen 50 und 450 Euro im Jahr. Aber auch die Elementarschadenversicherung trägt nicht jeden Schaden: Bei Überschwemmungen bleiben Schäden durch Sturmflut und solche durch einen Rückstau in der Kanalisation außen vor. In neueren Versicherungsangeboten sind auch Rückstauschäden eingeschlossen – allerdings nur, wenn der Versicherte eine Rückstausicherung eingebaut hat. Wichtigster Haken der Elementarschadenversicherung: Steht das Haus in einer Region, die regelmäßig von Überschwemmungen betroffen ist, ist sie kaum zu bekommen. Hat es in den letzten 10 Jahren nur ein oder zwei Schäden gegeben, führen die Versicherer meist Einzelfallprüfungen durch. Gegen einen Prämienaufschlag oder eine erhöhte Selbstbeteiligung ist der Schutz dann unter Umständen trotz der Vorschäden erhältlich.

+Alte DDR-Policen. Sie wohnen in Ostdeutschland und haben für die Wohngebäudeversicherung noch eine alte DDR-Police. Darin sind Überschwemmungsschäden automatisch enthalten. Heute führt die Allianz diese Policen weiter. Der Konzern hatte nach der Wende das Staatsversicherungsunternehmen der DDR übernommen.

Hausrat: Auch die Hausratversicherung zahlt für Schäden durch Überschwemmungen normalerweise nicht. Versichert ist Hausrat nur gegen Schäden durch Feuer, Sturm, Hagel, Leitungswasser und Einbruchdiebstahl. Nur in der so genannten erweiterten Haushaltsversicherung der ehemaligen DDR sind Schäden durch Überschwemmungen automatisch im Versicherungsschutz enthalten. Ansonsten muss – analog zur Wohngebäudeversicherung – zusätzlich zur Hausratversicherung eine erweiterte Elementarschadenversicherung abgeschlossen sein. Gesellschaften, die die erweiterte Elementarschadenversicherung für Gebäude anbieten, bieten diese meist auch für die Hausratversicherung an.

Autos und Motorräder: Überschwemmungsschäden an Autos und Motorrädern begleicht die Teilkasko. Ausnahme: Der Besitzer war rechtzeitig gewarnt und hat es schuldhaft versäumt, sein Fahrzeug in Sicherheit zu bringen. Wenn wegen der Überschwemmung ein Unfall geschieht, gelten die allgemeinen Regeln: Den Schaden hat zu tragen, wer den Unfall verschuldet hat. Für fremde Schäden zahlt gegebenenfalls die eigene Haftpflichtversicherung. Bei selbst verschuldeten Unfällen gibt es Ersatz von Schäden am eigenen Wagen nur für Inhaber von Vollkaskoversicherungen

Wenn Ihr Schaden nicht versichert ist...

Fotos: Sie sollten Ihre Schäden durch Fotos oder Videoaufnahmen dokumentieren, um später Hilfe beantragen zu können.

Steuer. Sind bei Ihnen beruflich oder gewerblich genutzte Gegenstände oder Immobilien zerstört worden, können Sie diese über Sonderabschreibungen entweder als Werbungskosten oder Betriebsausgabe absetzen. Schäden an Hausrat oder den eigenen vier Wänden können Sie als so genannte außergewöhnliche Belastung in der Steuererklärung ansetzen. So sparen Sie Steuern und bekommen damit zumindest einen Teil des Schadens ersetzt. Beim Abzug als außergewöhnliche Belastung ziehen die Finanzbeamten von der Schadenssumme allerdings zunächst eine zumutbare Belastung ab. Sie hängt von Ihrem Einkommen, Familienstand und Anzahl der Kinder ab.

Wenn Ihr Schaden versichert ist...

Meldung. Melden Sie Ihren Schaden unverzüglich Ihrer Versicherung. Dazu sind Sie nach den Vertragsbedingungen verpflichtet.

Schäden. Sie sind verpflichtet, den Schaden so klein wie möglich zu halten. Was möglich und zumutbar ist, um Hausrat und Gebäude vor Schäden zu bewahren, müssen Sie unternehmen.

Beweise. Lassen Sie die Schadenstelle bis zur Besichtigung durch die Versicherungsgesellschaft möglichst unverändert. Ist dies nicht möglich: Fotografieren Sie den Schaden. Bewahren Sie beschädigten Sachen möglichst auf, bis die Versicherung sie begutachten konnte oder darauf verzichtet.

Leistung. Die Versicherung zahlt nicht sofort. Sie darf ihre Leistungspflicht und die Höhe des Schadens eingehend prüfen. Allerdings gilt: Einen Monat nach der Schadenmeldung haben Sie Anspruch auf eine Abschlagzahlung in Höhe des Betrages, der zu diesem Zeitpunkt bereits unstrittig feststeht.

 

Stiftung Warentest www.test.de

 

 

 

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