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Sicherheit von Spielzeug

Puppe, Teddy, Eisenbahn oder Plastikauto: Fast alle enthal­ten Schadstoffe. Ob Holzeisenbahn, Puppe, Plüschtier oder Traktor: Mehr als 80 Prozent der geprüften Spielzeuge ist mit Gesundheitsgefährdenden Schadstoffen belastet. Zwei Drittel sogar stark bis sehr stark. Schlimmer noch: 5 von 50 Spielzeugen setzen die Kinder beim Spielen einer direkten Gefahr aus, weil sich bei ihnen Einzelteile lösen können, die Kinder leicht ver­schlucken. Zu diesem Ergebnis kommt die Stiftung Waren­test in der November-Ausgabe ihrer Zeitschrift test, für die sie die Sicherheit von Spielzeug für Kinder unter drei Jahren getestet hat.

„Eine böse Überraschung“ nannte die Stiftung die Tatsache, dass ein Großteil des Spielzeugs gängige Sicherheitstests nicht be­standen hat, darunter Markenware wie Brio, Eichhorn, Fisher Price, Plan Toys, Selecta, sigikid, Steiff und Thomas & Friends.

Die am häufigsten gefundenen Schadstoffe, mit denen das Spiel­zeug fast immer deutlich, stark oder sehr stark belastet war, wa­ren PAK (Polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe), Phthalate, Formaldehyd, Nonylphenol, Schwermetalle oder zinn­organische Verbindungen. Ausgerechnet Holzspielzeug ist stark mit Schadstoffen belastet, keines im Test ist völlig schadstofffrei. Über die Hälfte der Produkte im Test kommt aus China. Erst 2007 wurde in China hergestelltes Spielzeug millionenfach zurückge­rufen. Auf das CE-Zeichen, mit dem der Hersteller behauptet, dass er alle EU-Richtlinien für das Produkt einhält, ist laut test wenig Verlass. Es ist bei Spielzeug Pflicht und stand deshalb auf jedem der 50 geprüften Produkte.

Die Stiftung rät, vor dem Kauf von Spielzeug nach ablösbaren Kleinteilen zu schauen und es bei auffälligem Geruch lieber im Laden zu lassen. Puppen sollten für Kleinkinder am besten aus Stoff sein.

Dr. Holger Brackemann Bereichsleiter Untersuchungen erklärte: Die Spielzeuge sind einem sehr umfangreichen Test un­terzogen worden. Insgesamt haben wir 3.500 einzelne Prüfungen durchgeführt. Das sind also pro Spielzeug im Schnitt 70 Einzelprüfungen. Die hohe Zahl resultiert aus der großen Zahl der Prüfparameter, der separaten Unter­suchung einzelner Materialien (z. B. verschiedenfarbiger Lackierungen, Textilien, Kunststoffe) und Wiederho­lungstests zur Absicherung der Ergebnisse.

Das Prüfprogramm umfasste mechanische Parameter ebenso wie eine umfangreiche Liste von Schadstoffen. Dabei wurde berücksichtigt, dass die Spielzeuge für Babys und Kleinkinder geeignet sein sollen, die Spielzeug häufiger in den Mund nehmen und durchaus auch kräftig daran reißen und ziehen können. So haben wir geprüft, ob die Spielzeuge verschluckbare Kleinteile enthalten und ob solche Teile leicht vom Spielzeug abgetrennt werden können. Die Ergebnisse hat Herr Primus schon erläutert. Dieser Prüfpunkt ist rechtlich in Europa klar ge­regelt - alle vier Spielzeuge sind nicht verkehrsfähig und hätten gar nicht verkauft werden dürfen. Dazu gesellt sich der Plüschaffe von sigikid, der zu schnell in Flam­men aufging. Auch er dürfte nach den einschlägigen Be­stimmungen gar nicht in die Kinderzimmer gelangen.

Bei den chemischen Prüfungen haben wir sowohl auf Schadstoffe untersucht, die rechtlich bereits geregelt sind als auch auf solche, die ein Risiko beinhalten, aber rechtlich noch nicht (ausreichend) begrenzt sind. In bei­den Gruppen wurden wir fündig: Ein Plüschhase von Te-di, einem Billiganbieter, enthielt in Europa für Spielzeug verbotene Phthalate. Diese Stoffgruppe wird als Weich­macher für Kunststoffe und Lacke verwendet und darf aufgrund der fortpflanzungsgefährdenden Wirkung in Spielzeug nicht eingesetzt werden. Der Hase enthielt darüber hinaus auch noch Blei in den Ohren. Bei seinem "bärigen" Kollegen von der Handelskette Nanu Nana fanden wir im Garn des aufgenähten Mundes einen ver­botenen Azofarbstoff. Dieser kann Krebs erzeugen und gehört deshalb nicht in Kinderhand. Die Verwendung ist in Europa nicht zulässig und der Teddy hätte nicht verkauft werden dürfen. Dass dieses Spielzeug tatsächlich nicht verkehrsfähig ist, konnten wir erst durch Nachprü­fungen nach Redaktionsschluss abgesichert feststellen, so dass Sie diese Information noch nicht im Artikel in test finden.

Diese - und auch alle anderen Prüfergebnisse - haben wir, wie bei der Stiftung Warentest üblich, den Anbietern und bei den nicht verkehrsfähigen Produkten auch den Marktaufsichtsbehörden mitgeteilt. Mit allen informierten Behörden sind wir inzwischen in Kontakt und haben den Eindruck, dass die Angelegenheit weiter verfolgt wird. Enttäuschend sind demgegenüber die Reaktionen der Anbieter - nur zwei Anbieter teilten uns nach dieser In­formation mit, dass sie die Produkte (der Plüschhase von Tedi und der Teddy von Nanu Nana) aus dem Verkauf genommen haben, alle anderen Anbieter hielten eine solche Maßnahme offensichtlich nicht für erforderlich.

Soweit zur Untersuchung der geltenden gesetzlichen An­forderungen für Spielzeug. Diese sind nach unserer Ein­schätzung jedoch in vielen Punkten unzureichend. Auch die im Dezember 2008 verabschiedete EU-Spielzeugrichtlinie, die bis Mitte des kommenden Jahres in nationales Recht umgesetzt werden muss, verbessert diese Situation nicht wesentlich. Sie lässt beispielsweise für viele krebserzeugende Stoffe einen Gehalt von bis zu 1.000 mg/kg zu - eine aus dem Chemikalienrecht abge­leitete und für Spielzeug absolut inakzeptable Größen­ordnung. Diese Regelung ist unter anderem vom Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) deutlich kritisiert worden. Dieser Grenzwert wird dann auch für die Gruppe der polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffe (PAK) gelten. Einzelne Vertreter dieser Stoffgruppe kön­nen Krebs erzeugen und das Erbgut schädigen. In das Spielzeug können sie unter anderem über Weichma­cheröle oder Rußpigmente gelangen. Bei unserer Unter­suchung haben wir die wesentlich strengeren Anforde­rungen des deutschen GS (geprüfte Sicherheit)-Zeichens zugrunde gelegt. Sie liegen bei 0,2 mg/kg für definierte Einzelstoffe. Diese Anforderung gilt für Spiel­zeug für Kinder unter drei Jahren und ist besonders streng, da Kinder vor krebserzeugenden Stoffen beson­ders geschützt werden müssen. Einerseits findet bei Kindern aufgrund des Wachstumsprozesses eine häufi­ge Zellteilung statt, andererseits kann sich eine Krebser­krankung über die noch lange Lebenszeit entwickeln. Die Notwendigkeit eines besonderen Schutzes unterstreicht auch die Tatsache, dass in Deutschland die Zahl der Krebsneuerkrankungen bei Kindern in den letzten 20 Jahren um 17 Prozent gestiegen ist, wie die Daten des Kinderkrebsregisters belegen. Insgesamt haben wir PAK-Belastungen in zwei Drittel der untersuchten Spiel­zeuge nachgewiesen. Das verbleibende Drittel zeigt grundsätzlich, dass es auch anders geht.

Die Bandbreite der gefundenen Schadstoffe ist damit aber noch lange nicht zu Ende: In vielen Puppen fanden wir Nonylphenol. Aus diesem Stoff werden hauptsächlich

Nonylphenolethoxylate hergestellt, die als Tenside die­nen. Nonylphenol ist aber auch ein Hilfsstoff in der Kunststoffproduktion. Nonylphenol kann möglicherweise die Fortpflanzungsfähigkeit beeinträchtigen und zeigt im Tierversuch hormonähnliche Wirkungen. Eine Beschrän­kung für den Einsatz in Spielzeug gibt es bis heute nicht.

Schließlich fanden wir in Holzspielzeug mit Sperrholztei­len mehrmals Formaldehyd in höheren Mengen. Das ist ein gasförmiger Schadstoff, der aus den Bindemitteln freigesetzt werden kann. Formaldehyd reizt Haut und Schleimhäute, wirkt allergisierend und kann möglicher­weise Krebs erzeugen. Es wurden zwar noch die gelten­den Regelungen eingehalten, aber das Bundesinstitut für Risikobewertung empfiehlt aus Vorsorgegründen, die Belastung von Kindern gegenüber Formaldehyd weiter zu reduzieren.

All diese und noch eine ganze Reihe weiterer Schadstof­fe haben wir mit aufwändigen Analysen gesucht und den genauen Gehalt oder die Freisetzung bestimmt. Das können Verbraucher natürlich nicht tun, schon gar nicht im Spielzeugladen.

Deshalb wäre es ein grundsätzlich guter Weg, wenn man sich beim Spielzeugkauf an Prüfzeichen orientieren könnte. Allerdings können wir dazu nach diesem Test leider keine positive Nachricht geben. Zunächst einmal waren alle Spielzeuge im Test mit dem CE-Zeichen ge­kennzeichnet. Das ist Voraussetzung für den Verkauf in Europa und sagt nur aus, dass der Hersteller der Mei­nung ist, dass das Spielzeug den europäischen Geset­zen entspricht. Er muss das nicht zwingend geprüft ha­ben, schon gar nicht durch unabhängige Dritte. Möglich ist beispielsweise auch, dass der Anbieter sich auf die Zusicherung von Lieferanten verlässt. Das CE-Zeichen ist also kein Prüfzeichen und als Orientierung für den Verbraucher ungeeignet.

Mehr Sicherheit sollte das GS-Zeichen, das im deut­schen Geräte- und Produktsicherheitsgesetz verankert ist, oder private Prüfzeichen von großen Prüfhäusern wie den TÜVs geben. Zunächst einmal fällt auf, dass nur 11 der untersuchten 50 Spielzeuge ein solches Prüfzeichen überhaupt aufwiesen. Das ist nur rund ein Fünftel und zeigt bereits, dass es die Branche offensichtlich nicht für erforderlich hält, die Verbraucher über die Prüfung der Sicherheit ihres Spielzeugs zu informieren. Schlimmer noch ist, dass die Untersuchung zeigt, dass auf die Prüf­zeichen kein Verlass ist. Der "brennende Affe" von sigi-kid hatte ein Prüfzeichen des TÜV Süd, das Holzschie­bepferd Trotto von Selecta (mit verschluckbaren Kleintei­len) ein GS-Zeichen des TÜV Süd. Beide Spielzeuge sind nicht verkehrsfähig. Aber auch die anderen Prüfzei­chen kennzeichneten - mit drei Ausnahmen - Spielzeu­ge, die zwar den gesetzlichen Bestimmungen entspra­chen, aber trotzdem Schadstoffe enthielten.

Die Stiftung Warentest ist trotz dieser Erfahrungen der Auffassung, dass Prüfzeichen unabhängiger Dritter ein richtiger und wichtiger Weg sind, um Spielzeug sicherer zu machen. Die Prüfhäuser sind nun gefordert, zwei Dinge zu tun: Zum einen ihre Anforderungskataloge für die chemische Sicherheit zu überarbeiten; und zum an­deren häufiger zu kontrollieren, ob die im Handel ange­botene Qualität auch der des ursprünglich untersuchten Prüfmusters entspricht.

Gefordert sind aber auch die Marktaufsichtsbehörden. Dass 14 Prozent der untersuchten Spielzeuge die gel­tenden rechtlichen Bestimmungen nicht einhalten, ist ein Skandal. Ein solches Ergebnis gab es in unseren Unter­suchungen in den letzten Jahren bei anderen Produkt­gruppen nicht. Die Zahl und die Tiefe der Kontrollen sind ganz offensichtlich derzeit nicht ausreichend.

Aber auch die Bundesregierung ist in der Pflicht: Die heutigen rechtlichen Anforderungen zur Sicherheit von Spielzeug sind in vielen Punkten nicht ausreichend und werden durch die neue Spielzeugrichtlinie leider in eini­gen Punkten sogar noch verschlechtert. In den letzten Monaten haben sowohl das Bundesverbraucherschutzministerium als auch alle im Bundestag vertretenen Par­teien erkannt, dass Nachbesserungen erforderlich sind. Diese Feststellung wird durch die aktuelle Untersuchung der Stiftung Warentest bekräftigt. Es ist nun erforderlich, dass diese Erkenntnisse auch in die europäische Regel­setzung einließen.

Und nicht zuletzt geht ein klarer Appell an die Anbieter: Zunächst einmal sollte es eine Selbstverständlichkeit sein, dass gerade Kinderspielzeug die geltenden rechtli­chen Anforderungen einhält. Das allein ist aber nicht ausreichend: Die Branche muss auch aktuelle Erkennt­nisse zum Vorkommen und zur Bewertung von Schad­stoffen bei der Produktgestaltung berücksichtigen.

www.stiftung-warentest.de

 

 

 

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