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Bayerische Regeln für Maibaumdiebe
Die Tradition zum Aufstellen eines „Maibaumes“ reicht weit in die bayerische Geschichte zurück.

Die Tradition reicht bis in das 16. Jahrhundert
Bereits seit dem 18. Jahrhundert gilt der Maibaum als Symbol für Staatsbewusstsein. Auf einem Bild des Malers Donauer ist erstmals 1585 ein Figurenmaibaum zu sehen. Auf weiteren Bildern und Tafeln von 1743 und 1767 ist der Maibaum ebenfalls abgebildet.
Beim Maibaum kommt es nicht auf eine extreme Höhe an. „Man sollte bedenken, dass ein 20 bis 30 Meter hoher Baum rund 60 bis 100 Jahre zum Wachsen benötigt!“
In der bayerischen Stadt Markt Schönberg zeichnet Ernst Hartl (r.) für die Einhaltung der Regeln verantwortlich sowie die Sicherheit beim Aufstellen.

Das Regelwerk
1. Zunächst muss der Baum bereits gefällt sein. Es darf also nicht ein noch fest verwurzelter Baum, von dem nur bekannt ist, dass er als Maibaum gewählt wurde, entwendet werden.
Peter Siegert – 1. Bürgermeister Markt Schönberg – hat alles fest im Griff
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Nach altem Brauch genügt der geschälte, unbemalte Stamm mit dem Naturkranz unter dem grünen Gipfel. Heute haben die Bäume entweder den grünen Wipfel oder manchmal auch einen Wetterhahn sowie andere Spitzen. Der Stamm ist umwunden von einer Fichtenzweiggirlande, auch hat er ein bis zwei Kränze, die mit weiß-blauen Bändern verziert sind. Die Maibäume sind in der Regel weiß-blau gestrichen, zuvor müssen sie aber zunächst abgeschliffen und grundierte werden.
2. Liegt der Baum, darf er nicht aus dem Wald gestohlen werden (Holzdiebstahl).
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Der Maibaumdiebstahl unterliegt Regeln, zu denen auch gehört, dass die Polizei sehr kulant ist in der Verfolgung der „Straftat“. Wer als Bestohlener die Polizei einschaltet, verstößt gegen die örtlichen Sitten und riskiert seine Ehre.
3. Der Maibaum darf erst geraubt werden, wenn er sich innerhalb des Ortes befindet, in dem er aufgestellt werden soll. Denn erst jetzt besitzt er traditionell die Kraft eines Fruchtbarkeitssymbols.
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Nach der bayerischen Tradition dürfte der Baum eigentlich nur in der Walpurgisnacht selbst geraubt werden, und nur, wenn er sich innerhalb des Ortes befindet, in dem er aufgestellt werden soll. Denn erst jetzt besitzt er die Kraft eines Fruchtbarkeitssymbols.
4. Vereine oder Gruppen aus der eigenen Gemeinde dürfen sich nicht gegenseitig den Maibaum stehlen, soweit sie es nicht um einen fremden Baum handelt, der nur im eigenen Ort gelagert wird.
Liegt schließlich während des Versuches des „Klauens“ ein Dorfbewohner seine Hand auf den Baum und spricht die Worte: „Der Baum bleibt da!“ - darf der nun geschützte Maibaum von den Maibaumdieben nicht mehr angerührt werden. Wenn der Diebstahl noch während des Abtransportes innerhalb der Gemeindegrenzen entdeckt wird, muss der Baum zurückgegeben werden. Ist der Baum bereits hinter dem Ortsschild der Gemeinde, so gilt das „Fruchtbarkeits- Stangerl“ als gestohlen.
Nochmals: Der Maibaum des eigenen Ortes ist tabu!
5. Nur heimlich und unentdeckt darf der Baum geklaut werden.
Zunächst muss das Objekt der Maibaumdiebesbegierde bereits gefällt sein. Ein noch fest verwurzelter Baum, von dem nur bekannt ist, dass er als Maibaum gewählt wurde, darf deshalb nicht entwendet werden. Liegt der Baum nach dem Fällen, darf er dennoch nicht schon aus dem Wald gestohlen werden, das wäre immer noch Holzdiebstahl.
6. Der Baum darf nicht zersägt oder beschädigt werden.
7. Gewalt gegenüber Bewachern darf auf keinen Fall angewendet werden. Wenn ein Maibaumhüter seine Hand auf den Baum legt, darf er von Maibaumdieben nicht mehr angerührt werden. In anderen Fällen in denen von den Maibaumdieben Gewalt angewendet wird sind betroffene Vereine gut beraten, Anzeige bei der Polizei zu erstatten, um die Tradition (und seine Vereinsmitglieder) zu schützen.
8. Werden die Räuber innerhalb der Gemeindegrenze beim Abtransport überrascht, müssen sie ihre Beute (kampflos) zurückgeben.
9. Aufgestellte Bäume dürfen nicht mehr gestohlen werden.
Gestohlene Bäume müssen später wieder ausgelöst werden. Dazu begibt sich eine Abordnung der Bestohlenen zu den Dieben und handelt den Preis aus, der üblicher Weise in Naturalien (Getränke und Essen) zu entrichten ist.
10. Nur der Baum und nicht die Tafeln oder Kränze sind Diebesgut
Traditionell wird der Maibaum allein mit Muskelkraft und Stangen aufgestellt, den so genannten „Schwaiberln“. In Schönberg erfolgt die Aufstellung mit Hilfe eines mobilen Kranes.
11. War der Diebstahl erfolgreich, so treten die Parteien in die Rückgabeverhandlungen ein. In der Regel einigt man sich auf (reichlich) Bier und Brotzeit für die Diebe. Üblich sind etwa 100 Maß Bier und etwa 50 bis 100 Portionen Brotzeit. Wenn die Verhandlungen erfolgreich abgeschlossen sind, wird bei der Rückgabe des Baumes (oft mit Musik) gemeinsam gegessen, getrunken und gefeiert. Es dürfen keine überzogenen Forderungen gestellt werden.
12. Traditionsgemäß helfen die Maibaumdiebe nach Rückgabe des Baumes den Bestohlenen am 1. Mai beim Aufstellen. Sollten die Diebe an diesem Tag einen eigenen Maibaum aufstellen, so wird eine Abordnung zur Hilfestellung entsandt. Diese Regel gilt nur, wenn der Maibaum von Hand aufgerichtet wird.
13. Scheitern die Verhandlungen und wird der Maibaum nicht ausgelöst, stellen ihn die neuen Besitzer als Schandmal für das Nachbardorf und als zusätzlichen Segensbringer für ihren eigenen Ort auf. Nach einigen Wochen wird er dann zersägt und versteigert. An diesem "Schandbaum" wird oft eine Tafel befestigt, auf der die Maibaumdiebe ihre Enttäuschung durch Spottverse zum Ausdruck bringen.
14. Nach Versöhnung und Auslösung ist wieder Friede. Das Brauchtum des Maibaumstehlens soll unbedingt so gehandhabt werden, dass Juristen unnötig sind.
Ist Schönberg nicht bereit seinen gestohlenen Maibaum zurück zukaufen, wird dieser als Schandbaum neben den eigenen aufgestellt. Ein „Spruch“ lässt allerdings kein gutes Haar an dem bestohlenen Ort.
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In Markt Schönberg verläuft alles in Harmonie und im Einklang mit den Bürgern
Im Herbst wird der „Maibaum“ wieder abgebaut. Es wird Platz gemacht, für den Christkindlmarkt zum Weihnachtsfest.
Kontakt
Ernst Hartl - Weberstrasse 58, D-94513 Schönberg
Markt Schönberg - Marktplatz 16, D-94513 Schönberg, Fon 08554-96 04-41. e-Mail touristik@markt-schoenberg.de - www.schoenberg-bayerwald.de
Ein Beitrag für ReiseTravel von Ernst Hartl und Fotos von Gerald H. Ueberscher
NEWS
Ein Maibaum im Bundesland Brandenburg
In unmittelbarer Nähe zu Berlin - quasi am Stadtrand - liegt Schloss Diedersdorf - www.schlossdiedersdorf.de
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