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Deutsche Autofahrer blinken zu wenig
Ob beim Überholen, Abbiegen, im Kreisverkehr oder auf abknickenden Vorfahrtstraßen – den Blinker zu setzen sollte eigentlich eine Selbstverständlichkeit sein. Dies scheint aber nicht jeder so zu sehen: Nach einer Studie des Auto Club Europa (ACE) setzt nahezu jeder dritte Autofahrer in Deutschland beim Fahrtrichtungswechsel keinen Blinker und verstößt damit gegen die Straßenverkehrsordnung – ein alarmierendes Ergebnis. Die Studie basiert auf einer bundesweiten Verkehrszählung, in die rund 400.000 Fahrzeuge einbezogen waren. Insgesamt wurden 700 Kreuzungen, Kreisverkehre, abknickende Vorfahrtstraßen und Autobahnauffahrten beobachtet.
Das eigene Verhalten kritisch hinterfragen
Problemzone abgeknickte Vorfahrt und Kreisverkehr
Besonders wenig geblinkt wird laut der ACE-Studie an abknickenden Vorfahrtstraßen und in Kreisverkehren – fast jeder zweite beziehungsweise nahezu jeder dritte Autofahrer betätigt den Blinker hier nicht.
Nach Angaben des Statistischen Bundesamts geschahen im Jahr 2006 rund 67.000 Unfälle mit Personenschaden, bei denen nicht Blinken beziehungsweise falsches oder zu spätes Blinken einen Teilaspekt der Unfallursache bildeten. Jürgen Bente, Referent beim Deutschen Verkehrssicherheitsrat (DVR), erklärt: „Jeder muss sich einmal verdeutlichen, wozu das Blinken gedacht ist. Ich signalisiere den anderen Verkehrsteilnehmern meine Absicht. Mache ich dies nicht oder falsch, kann es schnell zu kritischen Situationen oder gar zum Unfall kommen.“ Gründe für die schlechte Blinkmoral können Faulheit, Vergesslichkeit, aber auch Unwissenheit sein. „Viele Menschen wissen einfach nicht, wie man sich in Kreisverkehren oder an abknickenden Vorfahrtstraßen richtig verhält“, so der Experte.
Blinken – aber richtig!
Nach der Straßenverkehrsordnung gilt grundsätzlich: Jede Fahrtrichtungsänderung und jeder Fahrspurwechsel ist durch rechtzeitiges Blinken anzuzeigen. An abknickenden Vorfahrtstraßen muss sowohl geblinkt werden, wenn man der Vorfahrtstraße folgt, als auch wenn nach rechts beziehungsweise links abgebogen wird. In Kreisverkehren gilt: Beim Einfahren in den Kreisel darf nicht, beim Ausfahren muss geblinkt werden. Auch vermeintlich sichere und umsichtig agierende Autofahrer verhalten sich in diesen Situationen oft falsch:„Jeder sollte sein eigenes Verhalten einmal kritisch hinterfragen. Dann kommt man häufig zu dem Schluss, dass man mit wenig Aufwand schon viel verändern kann. Den Blinker zu betätigen kostet weder Zeit noch Anstrengung – hilft aber, die Straßen sicherer zu machen“, so Bente. Wer sich nicht an die Blinkvorschriften hält, kann nicht nur mit einem Verwarnungsgeld von zehn Euro belegt, sondern im Falle eines Verkehrsunfalls haftbar gemacht werden. Wird beispielsweise beim Linksabbiegen oder beim Spurwechsel auf mehrspuriger Fahrbahn nicht geblinkt, haftet man nach Angaben des ACE häufig zu 100 Prozent für Unfallfolgen.
Blinkverhalten richtig deuten
Es kommt jedoch nicht nur darauf an, selbst den Blinker zu betätigen, sondern auch das Blinksignal von anderen Verkehrsteilnehmern richtig zu deuten. Was ist zum Beispiel zu tun, wenn ein Schulbus mit angeschaltetem Warnblinklicht an der Haltestelle steht? Jürgen Bente erklärt: „Grundsätzlich darf man in dieser Situation nur mit Schrittgeschwindigkeit an dem Bus vorbei fahren. Dies gilt nicht nur dann, wenn sich der Schulbus auf meiner Seite der Fahrbahn befindet, sondern auch, wenn er auf der anderen Fahrbahnseite hält. Es muss schließlich immer mit Kindern gerechnet werden, die vor oder hinter dem Bus über die Straße laufen.
Meiner Erfahrung nach wissen die meisten Leute aber nicht, wie sie sich in dieser Situation richtig verhalten sollen.“
Kontakt
Deutscher Verkehrssicherheitsrat e.V.
Beueler Bahnhofsplatz 16, D-53222 Bonn
Tel.: 0228 40001-0
Ein Beitrag für ReiseTravel von Jürgen Bente.
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