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Unbehinderte Mobilität
Unter dem Motto „Innerorts - Raum für alle!?“ greifen die Gewerblichen Berufsgenossenschaften, die Unfallkassen und der Deutsche Verkehrssicherheitsrat (DVR) ein Thema auf, das jeden Verkehrsteilnehmer betrifft: die Unfallsituation in Städten und Gemeinden. Nirgendwo bewegen sich so viele unterschiedliche Verkehrsteilnehmer auf so engem Raum wie in Ortschaften. Fußgänger, Radfahrer, Kinder, Auto- und LKW-Fahrer, Busse und Motorradfahrer teilen sich diesen Verkehrsraum. Das bedeutet ein erhöhtes Konfliktpotential und damit leider auch mehr Unfälle.
Bernhard Kohaupt zum Thema: Bauliche Ausgestaltung des Verkehrsraums für Menschen mit Geh- und Sehbehinderungen

Mobilität für alle ist das Leitziel der Hessischen Straßen- und Verkehrsverwaltung. Unbehinderte Mobilität für alle Menschen mit Handicap ist ein Aspekt dieses Zieles.
Dabei geht es nicht nur um die ca. 6,9 Millionen anerkannt schwer behinderten Personen, sondern ebenso um Alte, Kinder, Schwangere, Kranke, Verletzte oder frisch Operierte, um Menschen mit Gepäck, Einkaufswagen, Fahrrad, Kinderwagen und letztlich um alle, die sich im öffentlichen Raum bequem bewegen wollen. In unserer älter werdenden Gesellschaft wächst die Bedeutung barrierefreier Verkehrsanlagen.
Mobilität erfordert ausreichend Bewegungsraum, auch für Kinderwagen oder Rollstühle. Hindernisse, Stufen und Schwellen, Unebenheiten im Boden sind im Interesse aller zu vermeiden. Ein besonderes Problem haben Sehbehinderte: Sie müssen sich orientieren können, benötigen starke Kontraste bei Restsehvermögen, und v.a. ertastbare Begrenzungen und Leitlinien.
Deshalb wird die Bordsteinkante je nach Blickwinkel sehr unterschiedlich wahrgenommen: Sie ist für alle eine Stufe und damit ein Hindernis, die bei Querungen überschritten werden muss, sie bietet andererseits Schutz vor dem motorisierten Verkehr und ist für Sehbehinderte eine wichtige Orientierungsmarke, die Grenze zwischen dem sicheren Gehweg und der gefährlichen Fahrbahn. Bei der Querung dient ihnen die Bordsteinkante außerdem dazu, sich zu orientieren, die Richtung zu bestimmen. Deshalb gab es bisher den Kompromiss, Borde an Querungsstellen auf nur 3 cm abzusenken, um die Querung einerseits zu erleichtern, andererseits Blinden noch eine gewisse taktile Orientierungsmöglichkeit zu bieten. Für Blinde liegt die 3-cm-Kante gerade an der Wahrnehmungsgrenze, für manchen Rollatornutzer ist sie schon zu hoch. In der Praxis kann diese Höhe selten genau eingehalten werden.
In diesem Interessenkonflikt gibt es zwei denkbare Lösungen. Entweder der Bord wird im ganzen Querungsbereich auf Fahrbahnniveau abgesenkt. Dann muss aber durch besondere Bodenindikatoren vor der Absenkung gewarnt werden. Oder aber es werden getrennte Querungsbereiche ausgebildet, mit einem abgesenkten Bord für Gehbehinderte, während Blinde an einen Bord mit ausreichender Höhe geführt werden. Dann haben Sehbehinderte wieder die von ihnen so nachdrücklich geforderte ertastbare Bordsteinkante. Als zusätzliches Hilfsmittel kann im abgesenkten Abschnitt eine Neuentwicklung eingesetzt werden: ein „Rollbord“, im Grunde eine kurze Rampe mit taktilen Qualitäten.
Eine solche, für alle Gehbehinderten bequeme Querungsstelle setzt aber den Einsatz von Bodenindikatoren als Kompensation für Sehbehinderte voraus. Hierfür gab es aber bisher in Deutschland keine erprobten Lösungen. Bisher wurden Bodenindikatoren fast nur an Haltestellen und Bahnhöfen eingesetzt, die alte DIN-Norm 32984 war hoffnungslos überholt und wird derzeit neu formuliert. Unsere erste Bestandsaufnahme in Hessen ergab, dass es keinen einheitlichen Standard gibt und viele Kommunen an eigenen Konzepten arbeiten.
Deshalb stellte sich uns die Aufgabe, selbst einen zumindest für Hessen gemeinsamen Standard zu formulieren und insbesondere eine einheitliche Systematik für die Anordnung von Bodenindikatoren. Wir entwickelten Musterzeichnungen, die dann als Modellprojekte realisiert wurden. Der Test dieser Modelle ermöglichte wiederum die Überprüfung und Weiterentwicklung der Musterzeichnungen. Die Ergebnisse wurden mit Behindertenvertretern, Kommunen, Verkehrsverbünden usw. abgestimmt. Der Planungsleitfaden Unbehinderte Mobilität, der im Dezember 2006 veröffentlicht wurde, beruhte somit auf einer Konzeption, die in den Modellprojekten bereits eine erste praktische Bewährungsprobe bestanden hatte (download www.hsvv.hessen.de ).
Die Zielvorgaben des Leitfadens waren:
Stufenfreie, komfortable Wege für Gehbehinderte
Leitsysteme für Sehbehinderte und Blinde
eine verkehrsmittelübergreifende Konzeption für Straße und Nahverkehr
In Hessen wird seitdem diese Konzeption nicht nur vom Land, sondern auch von den meisten Kommunen und den Verkehrsverbünden umgesetzt.
Auf Bundesebene gab es starkes Interesse und Unterstützung, so auch von der Bundesregierung und der Bundesbehindertenbeauftragten. Vom Dachverband der Blinden, dem Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverband (DBSV), kam allerdings zunächst heftige Kritik. Nach intensiven Gesprächen konnte auch mit ihm inzwischen eine weitgehende Einigung erzielt werden: Wenn für Blinde der gesonderte Querungsbereich mit ausreichender Bordhöhe gesichert ist, ist für sie eine Bordabsenkung für Gehbehinderte akzeptabel. Durch diese Einigung sind damit auch Konfliktpunkte ausgeräumt worden, die bei der dringenden Neuformulierung der entsprechenden DIN-Normen im Wege standen (DIN 32984 Bodenindikatoren und die künftige DIN 18050 Barrierefreie Verkehrsanlagen).
Kontakt
Hessisches Landesamt für Straßen- und Verkehrswesen
Bernhard Kohaupt
Wilhelmstraße 10, D-65185 Wiesbaden
Tel.: 0611/366 3338, Fax: 0611/366 3239, bernhard.kohaupt@hsvv.hessen.de
Deutscher Verkehrssicherheitsrat e.V. (DVR)
Beueler Bahnhofsplatz 16, D-53225 Bonn
Telefon (0228) 40001-0 - Fax (0228) 40001-67, e-Mail: info@dvr.de
Ein Beitrag für ReiseTravel von Geru.
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