Klaus Kocks | Anwälte zwischen Achtung und Ächtung - Pop Edidion |
Juristerei und Medien ist eine Gemengelage
Reputationsmanagement und Litigation PR: Juristerei und Medien – das ist eine Gemengelage, die nicht frei von Komplikationen ist, wie gerade die jüngste Vergangenheit wieder offenbarte. Als Stichworte in diesem Zusammenhang seien nur die Namen Christian Wulff, Jörg Kachelmann oder Uli Hoeness genannt. Denn Journalisten interessieren sich insbesondere für die ungewöhnlichen, spektakulären Aspekte von Rechtsverfahren bzw. damit verbundene bekannte Namen. Juristen hingegen befinden sich in einem Dilemma: Einerseits sind sie ihrem Berufsethos ebenso verpflichtet wie ihrem guten Ruf, der für sie Reputation, Vertrauenswürdigkeit und somit letztlich Mandantschaften bedeutet. Insofern ist ein sogenanntes Reputationsmanagement für viele Juristen von elementarer (sprich: wirtschaftlicher) Bedeutung.
Das bedeutet im Klartext häufig: Wirken unter weitgehendem Ausschluss der Öffentlichkeit. Andererseits kann ein höherer, positiver Bekanntheitsgrad für Anwälte auch bei der Mandantenakquise vorteilhaft sein. Schließlich machen berufliche Erfolge meist nicht von selbst von sich reden. Und nicht jeder Jurist startet gleich als sogenannter Staranwalt ins Berufsleben. Das wirft die Frage nach der richtigen „Werbung“ oder „PR“ in eigener Sache auf. Richtern wiederum ist der mediale Werberummel im Umfeld von – insbesondere laufenden – Verfahren überwiegend unverständlich bis zuwider. Sie reagieren mitunter erzürnt auf Presseveröffentlichungen, in denen jeder einzelne Verfahrensschritt akribisch beobachtet, diskutiert und kommentiert oder mit denen bewusst „Meinung gemacht“ wird. Bedeutsam in diesem Zusammenhang ist auch, dass Anwälte inzwischen teilweise Aufgaben wahrnehmen, die denen eines Pressesprechers oder PR-Verantwortlichen nahekommen, wenn sie im Namen ihres Mandanten Verlautbarungen unter die Journalisten bringen bzw. als Ansprechpartner für diese fungieren. Damit stellt sich automatisch die Frage nach möglichen Schäden für den Mandanten durch solche Aktivitäten.
Prof. Dr. Klaus Kocks gilt seit zwanzig Jahren als der Nestor der Litigation PR in Deutschland. Die angloamerikanische Expertise aus den Wahlkämpfen von Bill Clinton und Tony Blair setzte er sowohl im industriellen Krisen-PR wie als Mediator um, zum Beispiel in der sogenannten López-Affäre, einer Auseinandersetzung zwischen einem amerikanischen und deutschen Industriekonzern, die große Aufmerksamkeit in der Öffentlichkeit fand. Der studierte Konstruktivist war nach seiner Lehrtätigkeit PR-Chef in namhaften Unternehmen der Energiewirtschaft und Kommunikationsvorstand bei Volkswagen. Kocks gründete vor gut einem Jahrzehnt ein Meinungsforschungsinstitut und eine Unternehmensberatung für Kommunikationsmanagement. Er ist darüber hinaus als Publizist tätig. Für den SPIEGEL ist er ‚einer der bekanntesten Meinungsmacher der Republik‘, für die FAZ ‚der ungekrönte PR-König‘, für die SZ der ‚echte Krisenspezialist‘. „Wo für andere der Job mit ‚Kein Kommentar‘ aufhört, fängt er bei Kocks an“.
ReiseTravel Fact: Die zunehmende Komplexität dieses gesamten Problemkreises führt unterdessen nicht nur in Juristenkreisen zu vermehrten Diskussionen über das eigene Selbstverständnis. Letztlich geht es auch um die Reputation eines gesamten Berufsstandes, die, wenn man den „lawyer-jokes“ glauben will, schon nicht mehr die beste ist, die aber immer noch die Grundlage einer vertrauensvollen Mandantschaft bildet.
Anwälte zwischen Achtung und Ächtung von Klaus Kocks, Vox Pop Edition Bristol UK, ISBN 978-3-00-042448-9, kontakt@vox-populi-meinungsforschungsinstitut.de
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