Prof. Dr. Angela Kolb | "Magdeburger Recht" |
"Magdeburger Recht" Unsere heutige Rechtsgrundlage
Marienborn : Recht verbindet – Integration durch Recht – gibt es einen Symbolischen Ort über dieses Thema zu reden als die Gedenkstätte Deutsche Teilung?
Anlässlich der Eröffnung der Ausstellung „Sachsen-Spiegel und Magdeburger Recht – Grundlagen für Europa“ in der Gedenkstätte Deutsche Teilung Marienborn hat Justizministerin Prof. Dr. Angela Kolb den mehr als 800 Jahre alten „Sachsenspiegel“ und das „Magdeburger Recht“ als festen Bestandteil des europäischen Rechts- und Kulturerbes gewürdigt und den Bogen vom Mittelalter zu den aktuellen Herausforderungen der Justiz geschlagen. Kolb richtete zugleich den Blick nach Mittel- und Osteuropa:
Angela Kolb: „In der Tradition der Magdeburger Kaufleute sollten wir auch die einmaligen und wertvollen Kooperationsnetzwerke, die das „Magdeburger Recht“ und der „Sachsenspiegel“ geschaffen haben, beim Aufbau neuer Kooperationsstrukturen nutzen“, betonte sie. „Mit dem Rechtsexport sind Grundlagen für Errungenschaften gelegt worden, die bis heute von Bedeutung sind: Sicherheit auf den Verkehrswegen, freier Handel, friedliche Konfliktlösung, Kommunikation über Rechts- und Sprachgrenzen hinweg“, sagte die Ministerin. Kurze Verfahren, eine berechenbare Rechtsordnung und Rechtsprechung sowie ein zeitgemäße Juristenausbildung seien auch heute die Herausforderungen, um „fit“ für Europa zu sein.
Seit mehr als 800 Jahren sind der „Sachsenspiegel“ und das „Magdeburger Recht“ ein fester Bestandteil des europäischen Rechts- und Kulturerbes. In Magdeburg konnten sich relativ früh gewohnheitsrechtliche Normen entwickeln, die den städtischen Produktions- und Handelsbedingungen gut entsprachen. Schon im Jahr 1188 verlieh Erzbischof Wichmann der Stadt Magdeburg ein Privileg, das praktische Erleichterungen im Gerichtsverfahren vorsah. Diese Vereinfachungen führten zu einem kürzeren und effizienteren Gerichtsverfahren, woran insbesondere Kaufleute damals ein großes Interesse hatten. Zu den Neuerungen gehörte etwa, dass bei Prozessen, an denen durchreisende Kaufleute beteiligt waren, das Gericht innerhalb eines Tages entscheiden sollte. Auch die besonders ausgewogene Stellung der Repräsentanten des Bürgertums und der Stadtherren war für die Kaufleute von erheblicher Bedeutung. Im Kaufrecht regelte das „Magdeburger Recht“ unter anderem Fragen zur Haftung für die verkauften Waren, zur Rechnungslegungspflicht und zum Gesellschaftskapital. Zwar war der Ehemann noch Vormund der Ehefrau, dennoch war es ihr möglich, vor Gericht selbständig aufzutreten.
Magdeburg hatte also Recht. Genauer: Ein modernes und vorbildliches Recht. Die Bestimmungen dieses Rechts sollten Anziehungskraft ausüben - auf einheimische wie auf fremde Kaufleute. Damit entstand das weit über die Stadt hinauswirkende „Magdeburger Recht“. Etliche Städte in Mittel- und Osteuropa übernahmen seit dem 13. Jahrhundert dieses Recht.
Heute liegen diese Städte in Polen, in Russland, Weißrussland und der Ukraine, in den Baltischen Republiken, in Tschechien und der Slowakei, in Ungarn und Rumänien. Gemeinsam mit dem „Sachsenspiegel“ hat das „Magdeburger Recht“ die Rechtsentwicklung in Mittel- und Osteuropa bis in die Neuzeit hinein geprägt. In Litauen wurde das „Magdeburger Recht“ erst Ende des 18. Jahrhunderts durch ein Städtegesetz abgelöst. In der Ukraine hielt sich das „Sächsisch-Magdeburgische Recht“ bis ins 19. Jahrhundert. In Lettland wies sogar das Zivilgesetzbuch von 1937 noch Züge des „Sachsenspiegels“ auf. Und – dies sei nur nebenbei gesagt – auch das Nachbarrecht von Sachsen-Anhalt greift bei Dachtraufe, Mauern und Zäunen ganz bewusst auf bewährte Regelungen des „Sachsenspiegels“ zurück.
So ist es immer wieder faszinierend zu sehen, wie Rechtsgeschichte und Rechtsvergleichung dazu beitragen können, aktuelle Probleme in den Griff zu bekommen.
Und sei es nur, um festzustellen, dass schon unsere Vorfahren Lösungen entwickelt haben, die zeitlos gültig sind. „Magdeburger Recht“ und „Sachsenspiegel“ haben, in ihrer Wirkung auf Mittel- und Osteuropa eine gemeinsame Rechts- und Kulturgeschichte für ein neues Europa geschaffen. Im späten Mittelalter sind mit Rezeption und „Rechtsexport“ die Grundlagen für Errungenschaften gelegt worden, die bis heute von Bedeutung sind: Sicherheit auf den Verkehrswegen, freier Handel, friedliche Konfliktlösung, Kommunikation über Rechts- und Sprachgrenzen hinweg. In rechtlicher Hinsicht prägte sich schon damals bereits eine Art europäische Gemeinschaft heraus.
Kurze Verfahren, eine berechenbare Rechtsordnung und Rechtsprechung und eine zeitgemäße Juristenausbildung – das waren auch und sind die Herausforderungen, vor denen wir auch heute stehen, um „fit“ für Europa zu sein. Mit Grundbuch und Handelsregister ist die Justiz eine wichtige Nahtstelle zur Wirtschaft. Justiz muss sich an den Bedürfnissen ihrer Nutzer ausrichten. EDV-basierte Register gehören für mich genauso dazu wie eine übersichtliche Organisation der Gerichtsbarkeit oder die Öffnung unseres Rechts und seine Anpassung an internationale Standards. In der Tradition der Magdeburger Kaufleute sollten wir auch die einmaligen und wertvollen „Kooperationsnetzwerke“, die das „Magdeburger Recht“ und der „Sachsenspiegel“ geschaffen haben, beim Aufbau neuer Kooperationsstrukturen in den mittel- und osteuropäischen Regionen nutzen und die zukunftsorientierten Themen mit unseren Partnern in Mittel- und Osteuropa weiterentwickeln. Besonders wichtig scheint mir in diesem Zusammenhang zu sein, die grenzüberschreitende Rechtsverfolgung zu erleichtern, die technische Kompatibilität der verschiedenen Systeme für den elektronischen Rechtsverkehr sicherzustellen oder ein einheitliches europäisches Vertragsrecht zu schaffen. Unsere Geschichte hat uns bewiesen, dass nur bei gegenseitiger Toleranz und Wertschätzung eine nachhaltige Zusammenarbeit entstehen kann, die Frieden sichert, das Wohlstandsgefälle abbaut und zu wirtschaftlichem Wachstum beiträgt.
Wir leben in einem gemeinsamen Haus Europa. Unsere Position im internationalen Wettbewerb wird künftig noch stärker von der Einheit der (rechts-)kulturellen Identität und gemeinsamen europäischen Zusammenarbeit beeinflusst werden. Deshalb müssen und sollten wir unsere Geschichte für unsere Zukunft nutzen und ein Stück Selbstbewusstsein und Stolz auf das Erreichte gemeinsam in Europa erleben.
Ich meine, die Ausstellung, die wir hier eröffnen, trägt ein gutes Stück dazu bei: „Sachsenspiegel“ und „Magdeburger Recht“ – sie gehören wahrlich zu den Grundlagen für Europa.
Eike von Repgow gehört stärker ins öffentliche Bewusstsein
Prof. Dr. Angela Kolb begrüßt den Vorschlag des CDU-Abgeordneten Erich Reichert, das Justizzentrum Magdeburg nach Eike von Repgow zu benennen. Damit wird dem Umstand Rechnung getragen, dass die von ihm im Sachsenspiegel zusammengetragenen Rechtssätze bis zu 700 Jahre in weiten Teilen Deutschlands und auch in Teilen Mittel- und Osteuropas Grundlage rechtlicher Auseinandersetzungen waren. „Die Benennung des Justizzentrums nach Eike von Repgow würde nachdrücklich die einzigartige Bedeutung unserer Region für die rechts- und kulturgeschichtliche Entwicklung Europas unterstreichen“, sagt Kolb. Zahlreiche im Sachsenspiegel niedergeschriebene Rechtsgedanken sind das Fundament unserer heutigen Rechtsordnung und finden sich zum Beispiel im Erb- und Nachbarschaftsrecht wieder. „Ein Erbe, dem wir verpflichtet sind und dass wir noch viel stärker als bisher pflegen und künftigen Generationen vermitteln müssen“, so Kolb.
„Schwitzen statt sitzen“ erspart in Sachsen-Anhalt 253 Jahre Haft
Insgesamt 3.956 Verurteilte konnten im Jahr 2006 die über sie verhängte Ersatzfreiheitsstrafe durch die Verrichtung gemeinnütziger Arbeit abwenden. Auf diesem Weg konnten 92.475 Hafttage bzw. mehr als 253 Jahre Haft vermieden werden. „Damit wurden dem Landeshaushalt Kosten in Höhe von rund 7,7 Millionen Euro erspart“, informierte Justizministerin Prof. Angela Kolb anlässlich eines Besuches des Jugend- und Sozialzentrums „Mutter Teresa“ des Caritasverbandes für das Bistum Magdeburg in Magdeburg.
Bürger, die beispielsweise zu einer Geldstrafe verurteilt wurden und aus wirtschaftlichen Gründen nicht in der Lage sind, diese zu bezahlen, haben die Möglichkeit, ihre Strafe bei gemeinnützigen oder öffentlichen Einrichtungen abzuarbeiten.
Mit dem Ableisten gemeinnütziger Arbeit würden nicht nur die Haftanstalten entlastet. „Die Straftäter erbringen auch eine nützliche Leistung für die Allgemeinheit“, betonte Kolb. Sie lobte das Engagement des Sozialen Dienstes der Justiz, gemeinnütziger Organisationen wie der Caritas sowie der Städte und Gemeinden. „Nur durch die gute Zusammenarbeit können wir dieses wichtige Programm so erfolgreich gestalten“, fügte sie hinzu.
Die Vermittlung der Straftäter an die Beschäftigungsstellen erfolgt in erster Linie durch den Sozialen Dienst der Justiz. In einigen Regionen Sachsen-Anhalts übernehmen aber auch freie Träger der Straffälligenhilfe die Vermittlungstätigkeit. In Magdeburg ist dies der Caritasverband für das Dekanat Magdeburg mit seinem Projekt „Arbeit statt Strafe“, das seit 1999 in enger Zusammenarbeit mit den Mitarbeitern des Sozialen Dienstes der Justiz Magdeburg erfolgreich durchgeführt wird. Der Caritasverband kooperiert über das Projekt mit ungefähr 105 Beschäftigungsstellen im Raum Magdeburg. „Dieses Netz ist äußerst wertvoll“, betonte die Ministerin. Die vermittelten Tätigkeiten reichen von Grünanlagenpflege über Reparatur- und Pflegearbeiten auf Kinderspielplätzen bis zu Hilfsarbeiten in Sozialen Einrichtungen.
2006 wandten sich 867 Personen zur Vermittlung in gemeinnützige Arbeit an das Projekt des Caritasverbandes. Insgesamt wurden 82.483 Stunden gemeinnützige Arbeit abgeleistet, davon entfiel ein erheblicher Anteil – fast 70.000 Stunden – auf „freie Arbeit“ zur Abwendung von Ersatzfreiheitsstrafen.
Zur Information : Ersatzfreiheitsstrafe muss verbüßt werden, wenn ein Verurteilter die gegen ihn verhängte Geldstrafe nicht bezahlen kann. Die Dauer der Freiheitsstrafe bemisst sich nach der Höhe der Geldstrafe. Seit 1993 gibt es in Sachsen-Anhalt eine geltende Rechtsverordnung, die es den Vollstreckungsbehörden ermöglicht, die Vollstreckung der Ersatzfreiheitsstrafe durch gemeinnützige Arbeit abzuwenden.
Prof. Dr. Angela Kolb Minister - www.mj.sachsen-anhalt.de
Ein Beitrag für ReiseTravel von Ute Albersmann.
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