Berlin

Rechtzeitig zur Schaufel greifen

Zwar ist der Schnee noch nicht in allen Regionen Deutschlands angekommen, aber dort, wo sich die weiße Pracht zeigt, sind Hauseigentümer und Mieter gefordert. Denn zu den unerlässlichen Pflichten von Hauseigentümern und Mietern gehört es, die Wege vor Haus und Wohnung von Schnee und Eis freizuhalten. Thorsten Rudnik, Vorstand beim Bund der Versicherten (BdV): „Wenn aber trotz allem jemand vor dem Haus stürzt, tritt die Haftpflichtversicherung ein.“

Grundsätzlich ist der Hauseigentümer für das Schneeräumen verantwortlich. Hat er sein Eigentum vermietet, überträgt er die Pflichten meist auf seine Mieter. Das ist absolut legal. Was viele jedoch nicht wissen: In diesem Fall sind die Mieter haftbar, wenn jemand auf nicht geräumten Wegen stürzt. „Wohl dem, der eine Haftpflichtversicherung hat. Die tritt ein, falls jemand ausrutscht, weil nicht geräumt wurde. Der Geschädigte kann Schadensersatz verlangen, beispielsweise für eine kaputte Hose oder er erhält Schmerzensgeld und schlimmstenfalls sogar eine lebenslange Rente“, erläutert Rudnik. Hauseigentümer, die vermieten, sollten eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung abschließen. Wer sein Eigenheim selbst bewohnt, für den ist eine Privathaftpflichtversicherung ausreichend. Auch Mietern ist eine Privathaftpflichtversicherung dringend zu empfehlen.

Die Haftpflichtversicherung hat einen weiteren Vorteil: Lehnt die Gesellschaft die Zahlung von Schadensersatz ab, dann kann der Versicherte davon ausgehen, dass ein Anspruch gegen ihn nicht besteht. Rudnik: „Will der Geschädigte trotzdem Geld sehen, wird der Versicherer diese unberechtigte Forderung notfalls sogar vor Gericht abwehren – wie eine Rechtsschutzversicherung.“

Hauseigentümer sollten, wenn es ihnen möglich ist, neben der Wohngebäudeversicherung auch noch eine Elementarschadenversicherung abschließen. Damit sind auch Schadensfälle durch „Schneedruck“ versichert. Thorsten Rudnik: „Das ist von besonderer Bedeutung, wenn durch Schnee- oder Eismassen das Dach des Hauses eingedrückt wurde.“

Bund der Versicherten e. V. - Postfach 11 53, D-24547 Henstedt-Ulzburg, Tel.: 04193-94222, www.bundderversicherten.de

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