Berlin | ABC Schützen |
Versicherungen gehören in die Schultüte der ABC Schützen
Gut versichert unterwegs: Nach den Sommerferien machen sich viele ABC Schützen das erste Mal auf den Weg zur Schule. Trotz besonderer Rücksicht der Autofahrer lassen sich Unfälle mit den kleinen Verkehrsanfängern nicht immer vermeiden. Versicherungsvermittler wittern daher das Geschäft mit den besorgten Eltern. Die sollten aber keine unnötigen Versicherungen abschließen, sondern sich auf die wirklich wichtigen Policen konzentrieren, so Bianca Boss, Pressereferentin beim Bund der Versicherten (BdV): „Eltern die noch keine gute Privathaftpflichtversicherung haben, sollten jetzt dringend eine abschließen. Eine eigene Unfallversicherung für das Kind gehört aber auf jeden Fall in die Schultüte.“
Die gesetzliche Unfallversicherung zahlt zwar bei Unfällen in der Schule, auf dem Weg dorthin und wieder zurück nach Hause. Damit die Kinder aber rund um die Uhr – auch in der Freizeit – ausreichend abgesichert sind, sollten Eltern mit einer privaten Unfallversicherung vorsorgen. Bianca Boss: „Die Grundsumme sollte mindestens 200.000 Euro betragen, sinnvoll ist auch die Vereinbarung einer Progression, um die Leistung bei einer hohen Invalidität zu erhöhen.“ Keinesfalls empfehlenswert ist eine Unfallversicherung mit Beitragsrückgewähr. Denn eine ‚Versicherung zum Nulltarif‘ existiert nicht. „Am Ende gibt es nur die zusätzlich zu den Versicherungsbeiträgen gezahlten Sparanteile zurück und das mit schlechter Verzinsung“, warnt Boss. Als Ergänzung zur privaten Unfallversicherung kann eine Kinderinvaliditätsversicherung in Frage kommen. Sie tritt nicht nur nach einem Unfall, sondern auch bei Invalidität durch Krankheit ein.
Abzuraten ist außerdem von einer Schulunfähigkeitsversicherung. Sie leistet, wenn das Kind aus gesundheitlichen Gründen für voraussichtlich mindestens sechs Monate außerstande ist, am Unterricht teilzunehmen. Bianca Boss: „Der Schutz ist unzureichend. Denn ein beispielsweise querschnittsgelähmtes Kind, das im Rollstuhl am Unterricht teilnimmt, würde keine Versicherungsleistung erhalten.“ Der Rat von Frau Boss ist daher eindeutig: „Hände weg von der Schulunfähigkeitsversicherung!“
Wichtig und unverzichtbar ist aber eine Privathaftpflichtversicherung. Besteht diese für eine ganze Familie, dann ist auch das Kind mit versichert. Aber: Verursacht der Schulanfänger einen Verkehrsunfall, weil er etwa unachtsam über die Straße gelaufen ist, kann er für den Schaden nicht verantwortlich gemacht werden. Denn Kinder sind bis zu ihrem vollendeten 7. Lebensjahr nicht deliktfähig. Im Straßenverkehr erhöht sich die Altersgrenze sogar auf das 10. Lebensjahr. Boss rät: „Eltern sollten Forderungen des Unfallgegners nicht nachgeben, sondern ihren Privathaftpflichtversicherer einschalten. Der prüft die Haftungsfrage und wehrt unberechtigte Ansprüche nötigenfalls vor Gericht ab.“
Der Geschädigte bleibt in solchen Fällen auf seinem Schaden sitzen. Das ist für Eltern oft unangenehm. Sie sollten daher darauf achten, dass der Privathaftpflichtversicherer auch bei Schäden durch deliktunfähige Kinder leistet. Die Police kann meist gegen einen Beitragszuschlag erweitert werden. Bianca Boss: „Der Schutz ist aber, der Höhe nach begrenzt.“
Bund der Versicherten e. V., www.bundderversicherten.de
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