Bonn

Goldene Regeln fürs Vererben

Streit unter Erben? Kommt in den besten Familien vor. Und nicht nur dann, wenn es um astronomische Summen geht. Erblasser sollten deshalb schon zu Lebzeiten vorausschauend planen und sich bemühen, Konflikte zwischen den Erben zu vermeiden.
Machen Sie ein Testament: Ohne Testament tritt die gesetzliche Erbfolge ein, die nicht immer sinnvoll ist. Vielfach entstehen hierdurch Erbengemeinschaften, die zu bösem Blut unter den Familienangehörigen führen. Durch geschickte Testamentsgestaltung kann man dies vermeiden, etwa durch die Einsetzung eines Alleinerben. Auch Erbverträge sind eine Alternative. Sie bieten flexible Gestaltungsmöglichkeiten und somit die Chance auf eine einvernehmliche Einigung zu Lebzeiten des Erblassers.
Berücksichtigen Sie Pflichtteilsansprüche: Auch wenn ein Alleinerbe eingesetzt wird, steht den nächsten Verwandten ein Pflichtteil zu. Er beläuft sich auf die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Dies kann zu Problemen führen - zum Beispiel wenn das Erbe aus einer Immobilie besteht und der Alleinerbe die Pflichtteile nicht auszahlen kann. Diesem Fall beugen Erblasser vor, indem sie die gesetzlichen Erben etwa durch Schenkungen dazu bringen, auf ihren Pflichtteil zu verzichten. Der Verzicht muss notariell beglaubigt werden.
Schenken Sie zu Lebzeiten und nutzen Sie Freibeträge: Apropos Schenkungen: Mehr als jeder sechste Erblasser (17 Prozent) plant, bereits vor seinem Tod einen Teil seines Vermögens zu verschenken, so eine aktuelle Allensbach-Studie im Auftrag der Postbank. Und 13 Prozent beschäftigen sich mit Steuersparmöglichkeiten für ihre Erben. Nach geltendem Recht steht jedem Beschenkten alle zehn Jahre ein vom Verwandtschaftsgrad abhängiger steuerlicher Freibetrag zu. Doch schenken Sie nicht übereilt - die Geschenke lassen sich in der Regel nicht rückgängig machen.
Ordnen Sie mögliche Vermächtnisse an: Der Erblasser kann durch ein "Vermächtnis" einen konkreten Gegenstand aus der Erbmasse herauslösen und einer bestimmten Person vermachen. Dies kann auch eine Rente sein. Der Vorteil: Der Vermächtnisnehmer wird rechtlich nicht zum Erben. Daher haftet er nicht für die Schulden des Verstorbenen oder für andere Nachlassverbindlichkeiten. Wird ein Alleinerbe eingesetzt, können andere Angehörige also über ein Vermächtnis dennoch mit einem Anteil am Vermögen bedacht werden.
Sprechen Sie mit den Erben über Ihre Pläne: Laut Postbank Studie haben mehr als die Hälfte (55 Prozent) der potenziellen Erblasser noch nicht mit den möglichen Erben über ihren Nachlass oder das Testament gesprochen. Bei den Erblassern über 65 Jahren ist es noch jeder Dritte (32 Prozent). Ein klärendes Gespräch, in dem der zukünftige Erblasser seine Pläne und Motive gegenüber seinen Angehörigen erläutert, kann später Konflikte unter den Erben vermeiden.
Deutsche Postbank AG - Friedrich-Ebert-Allee 114-126, D-53113 Bonn, www.postbank.de  
Von Iris Laduch-Reichelt.

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